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Finanzielle Hilfen

für Auszubildende und Berufsanfänger

Oft benötigen Azubis finanzielle Unterstützung von ihren Eltern, wenn das Ausbildungsgehalt nicht ausreicht. Doch es gibt auch von anderer Stelle finanzielle Hilfen.

Die Ausbildungsvergütung reicht selten für den Lebensunterhalt aus. Was also tun? Welche Hilfen es gibt und ob Du in deiner Ausbildung einen Nebenjob aufnehmen darfst, erfährst Du hier.

Welche finanziellen Hilfen gibt es?

1. Kindergeld

Deine Eltern bekommen bis zu deinem 18. Geburtstag uneingeschränkt für Dich Kindergeld. Anschließend bleibt der Kindergeldanspruch bis maximal zum 25. Lebensjahr bestehen, wenn Du Dich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindest oder bei der Agentur für Arbeit als arbeits- bzw. ausbildungssuchend gemeldet bist. Deinen Eltern soll das Kindergeld als Unterstützung dienen. Wohnst Du nicht mehr bei Deinen Eltern, hast Du das Recht, Dir von ihnen das Kindergeld auszahlen zu lassen. Falls Deine Eltern Dir Unterhalt zahlen müssen, wird es allerdings mit der Dir zustehenden Quote verrechnet.


2. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) 

Diese Hilfe können nur Auszubildende in Anspruch nehmen, die nicht mehr zu Hause wohnen und eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung aufgenommen haben. Auszubildende, die eine schulische Ausbildung machen, werden nicht mit BAB gefördert. Die Berufsbildungsbeihilfe wird bei der Agentur für Arbeit beantragt. Die überprüft - unter Berücksichtigung des Einkommens der Eltern -  ob ein Anspruch auf Beihilfe besteht. Wenn Du einen Antrag stellst, solltest Du darauf achten, diesen so früh wie möglich abzugeben, weil rückwirkend kein Geld gezahlt wird. Wenn Du also den Antrag im September abgibst, dann bekommst Du auch frühestens ab September Geld. Die Berufsausbildungsbeihilfe muss nicht zurückgezahlt werden. In Bremen ist die Agentur für Arbeit im Doventorsteinweg 44 zu finden, in Bremerhaven in der Grimsbystraße 1. 


3. Schüler-BAföG

Wenn Du eine schulische Ausbildung absolvierst, ist es möglich, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen. Dafür musst Du Deinen Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung abgeben. Für die Höhe der Förderung wird, wie bei der Berufsausbildungsbeihilfe, das eigene Einkommen sowie das der Eltern berücksichtigt. Auszubildende und Schüler müssen BAföG nicht zurückzahlen. Das Amt für Ausbildungsförderung sitzt in der Universität Bremen, Bibliotheksstraße 3. 


4. Schüler-BAföG

Wenn Dein Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe abgelehnt wurde, kannst Du Wohngeld beantragen. Den Antrag musst Du bei der zuständigen Behörde oder Gemeinde stellen. Auch das Wohngeld wird mit dem Einkommen verrechnet und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe des Wohngelds ist außerdem abhängig von der zu zahlenden Miete. In Bremen kannst Du Wohngeld beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr beantragen (Contrescarpe 73). 


5. Stipendium

Wenn Du während der Ausbildung Erfahrungen im Ausland sammeln möchtest, können private und internationale Förderprogramme Dich bei deinem Vorhaben finanziell unterstützen. Es gibt drei wichtige Förderprogramme für Azubis: Hermann-Strenger-Stipendien, Leonardo da Vinci Mobilität und das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) für Praktika in Frankreich. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Stipendien. Gute Chancen für ein Stipendium hast Du, wenn Du eine Menge Eigeninitiative zeigst und glaubwürdig begründen kannst, warum gerade Du gefördert werden solltest. Einen Überblick über die verschiedenen Stipendien findest Du unter stipendienlotse oder mystipendium


6. Bildungskredit

Außerdem kannst Du, wenn Du volljährig und im vorletzten oder letzten Ausbildungsjahr bist, einen Bildungskredit erhalten. Im Gegensatz zu den anderen vorgestellten finanziellen Hilfen, wird der Bildungskredit nicht mit dem eigenen Einkommen oder mit dem der Eltern verrechnet. Du kannst bis zu 7.200 Euro bekommen und musst das Geld später mit einem günstigen Zinssatz zurückzahlen. Genauere Informationen zum Bildungskreditprogramm der Bundesregierung findest Du hier


7. Nebenjob

Generell ist es möglich, während der Berufsausbildung einen Nebenjob anzunehmen. Doch bevor das passiert, solltest Du einige Dinge beachten:

  • Ausbildungsvertrag checken: Ob Du während deiner Ausbildung eine Nebenbeschäftigung aufnehmen darfst, kann in deinem Ausbildungsvertrag geregelt sein.
  • Ausbilder informieren: Wenn im Ausbildungsvertrag nichts über das Aufnehmen einer Nebentätigkeit steht, musst Du Deinen Ausbilder ansprechen. Dein Ausbilder hat nämlich das Recht, Dir einen Nebenjob zu verbieten, wenn dadurch eine Gefährdung Deiner Ausbildung entstehen kann.
  • Arbeitszeit beachten: Für die Ausübung eines Nebenjobs bestehen je nach Alter verschiedene Vorgaben. Wenn Du unter 18 Jahre bist, gelten für Dich die Arbeitszeitregeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Das bedeutet zum Beispiel, dass Du pro Woche nicht mehr als 40 Stunden an nicht mehr als fünf Wochentagen arbeiten darfst. Es hängt von der Art Deines Betriebes ab, ob du auch samstags arbeiten darfst. Wenn Du in Deiner Ausbildung bereits 40 Stunden die Woche arbeitest, darfst Du also keinen Nebenjob aufnehmen. Bist Du schon 18 Jahre oder älter, darfst Du laut Arbeitszeitgesetz  auch samstags und insgesamt bis zu 48 Stunden pro Woche arbeiten. Somit könntest Du beispielsweise samstags einer achtstündigen Nebentätigkeit nachgehen.
  • Auf andere finanzielle Hilfen achten: Durch einen Nebenjob hast Du mehr Geld zur Verfügung. Deshalb kann es sein, dass Du keinen Anspruch mehr auf bestimmte finanzielle Hilfen wie zum Beispiel Wohngeld hast. Besser ist es deshalb, wenn Du als Nebenbeschäftigung einen Minijob mit einem Einkommen von zur Zeit bis zu 450 Euro annimmst, weil dadurch finanzielle Hilfen meist nicht gekürzt werden.

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