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Arbeitsschutz

Sicherheit und Gesundheit im Beruf

14.10.2021

Gesund bleiben bei der Arbeit – das wird angesichts der verlängerten Lebensarbeitszeit und bei steigenden Anforderungen in der Arbeitswelt immer wichtiger.

Die Bedingungen am Arbeitsplatz haben großen Einfluss auf den Erhalt der Gesundheit über das gesamte Erwerbsleben hinweg. Technologische Innovationen, der internationale Wettbewerb, Deregulierung und Ökonomisierung in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen führen zu einer immer stärkeren Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse und häufig zur Arbeitsintensivierung. Die arbeitsbedingten Belastungen nehmen zudem infolge von Leistungsdruck, Instabilität und Stress zu. Zugleich schwinden die Ressourcen der Beschäftigten für die Bewältigung und den Ausgleich zunehmender Anforderungen.

Der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit bei der Arbeit ist Führungsaufgabe. Neben der individuellen Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund des Arbeitsvertrages nach § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches trägt der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz die Verantwortung für die gesundheitsgerechte Organisation seines Unternehmens.

Das Arbeitsschutzgesetz beschreibt einen Rahmen, der durch konkrete und passgenaue Maßnahmen auszufüllen ist. Die gesundheitsgerechte Gestaltung ist damit nicht an starre Vorgaben gebunden, sondern orientiert sich an den spezifischen betrieblichen Gegebenheiten.
Es geht um einen ständigen, systematischen Verbesserungsprozess:

  • Gesundheitliche Risiken erkennen
  • diesen Risiken mit geeigneten Schutzmaßnahmen begegnen
  • sie auf Wirksamkeit überprüfen, nachbessern und die Ergebnisse der einzelnen Schritte dokumentieren

Darüber hinaus können durch eine gezielte Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen, durch Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement im Betrieb die gesundheitlichen Chancen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gestärkt werden. Dabei können die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt mit fachkundiger Beratung unterstützen. Gerade in flexibilisierten Arbeitsverhältnissen – so wie z. B. im Homeoffice oder bei mobiler Arbeit – ist es wichtig, die Gesundheitskompetenzen der Beschäftigten zu stärken.

Das Arbeitsschutzgesetz bietet einen Rahmen, den Arbeitgeber und Führungskräfte je nach den Gegebenheiten im Unternehmen ausfüllen müssen. Deshalb hat auch die betriebliche Interessenvertretung im Arbeitsschutz umfangreiche Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte und eine Überwachungspflicht.

Die Qualität der Arbeit, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz sind wesentliche Voraussetzungen für die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten. Sie sind aber auch die Voraussetzung für die Produktivität – für die Qualität hergestellter Güter wie für die Qualität von Dienstleistungen – und tragen so zum Erfolg der Unternehmen bei.

KontaktAKB003_Icon-Kontakt

Dr. Kai Huter
Referentin für Arbeitsschutz- und Gesundheitspolitik

Am Wall 195
28195 Bremen

Tel.: 0421/36301-991
Fax: 0421/36301-995

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KontaktAKB003_Icon-Kontakt

Niklas Wellmann
Beratungsstelle zu Berufskrankheiten

Lindenstraße 8
28755 Bremen

Tel.: 0421-6695036
Fax: 0421-6695041

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Downloads AKB003_Icon-Download

  • Öffentlicher Gesundheitsschutz im Fokus. Werden Gesundheitsamt und Gewerbeaufsicht jetzt nachhaltig gestärkt?

    Erschienen in: Bericht zur Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen 2022

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  • Home sweet home: Homeoffice beschäftigtengerecht gestalten

    Arbeitnehmerkammer Bremen, August 2021

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  • Infografik Arbeitsschutz vom Dampfkessel bis zum Homeoffice

    Jubiläumsausgabe der BAM 2021

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  • Arbeitszeit – Schutz und Souveränität für Beschäftigte

    KammerPosition 1/2021

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  • Die Arbeit wird mobil - bewegt sich auch der Arbeitsschutz?

    Erschienen in: Bericht zur Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Bremen 2019

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  • Arbeitsschutz in der Covid-Pandemie: Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung

    Stellungnahme, April 2020

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