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© 2024 Arbeitnehmerkammer Bremen

01.03.2024

Bremen braucht Planbarkeit für Zukunftsinvestitionen

Arbeitnehmerkammer und DGB fordern Einigung bei drittem Finanzgipfel

Arbeitnehmerkammer und DGB fordern Senat und Opposition im Land Bremen auf, die Beratungen zu den haushaltspolitischen Rahmenbedingungen zum Erfolg zu führen. „Wir erwarten, dass sich alle Verantwortlichen auf einen Weg einigen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit und die dringend erforderlichen Zukunftsinvestitionen sicherstellen zu können. Das ist notwendig, um die Wirtschaftskraft zu stärken, Beschäftigung zu sichern und die öffentliche Infrastruktur zu modernisieren. Wir brauchen den Klima Campus, um Fachkräfte für die Zukunft auf hohem Niveau und unter attraktiven Bedingungen auszubilden. Wir brauchen ein zukunftsfestes Stahlwerk, um Beschäftigung zu sichern und Produktionsorte zu sichern – um nur zwei der dringlichsten Projekte zu nennen“, mahnt Kammer-Hauptgeschäftsführer Peer Rosenthal anlässlich des für Dienstag angekündigten dritten Finanzgipfels zwischen Senat und CDU.

„Diese Legislaturperiode ist entscheidend für den Wandel unserer Wirtschaft und Arbeit. Parteipolitische Interessen dürfen nicht im Mittelpunkt stehen, sondern die Sicherung von zukunftssicheren Arbeitsplätzen und guten Arbeitsbedingungen. Betriebe und Beschäftigte erwarten einen verlässlichen Rahmen für die nächsten Jahre“, sagt Ernesto Harder, Vorsitzender des DGB in Bremen.

Die Gestaltung der sozial-ökologischen Transformation erfordere Verantwortungsbereitschaft von allen Seiten, um Planbarkeit und Verlässlichkeit für Betriebe und Beschäftigte zu schaffen. Nur im Zusammenspiel von öffentlichen und privaten Investitionen kann es gelingen, die Wirtschaft klimaneutral umzubauen, dadurch die wirtschaftlichen Kerne zu stärken und in die Qualifikation der Beschäftigten zu investieren.

Für das Land Bremen sei die Gestaltung der sozial-ökologischen Transformation zwar eine finanzielle Herausforderung, gleichzeitig aber auch eine Chance. „Der damit verbundene finanzielle Kraftakt kann nicht nur aus dem regulären Haushalt gestemmt werden. Die Investitionen jetzt nicht zu tätigen, hätte Wohlstandsverluste zur Folge.“

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